ÖAMTC: Winterreise ins Nachbarland – was man zur Bereifung wissen muss

  • 20. November 2018
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Einreise kann in Ungarn verweigert werden, Strafen bis 335 Euro in Italien

Wer demnächst eine Autofahrt ins benachbarte Ausland plant, muss wissen, dass dort teils andere Vorschriften für die Winterbereifung gelten. "So besteht beispielsweise in Ungarn keine generelle Winterreifenpflicht. Die Benutzung von Winterreifen und Schneeketten bei winterlichen Straßenverhältnissen kann aber kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden", sagt ÖAMTC-Touristikerin Kristina Kosnar. Sie warnt: "Wer dann keine Schneeketten parat hat, dem kann sogar die Einreise nach Ungarn verweigert werden."
 
Weitere Nachbarländer im Überblick:
 
* Italien: Die italienischen Provinzen entscheiden selbst, ob die Winterreifenpflicht generell oder situativ gilt. So sind in Südtirol Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen verpflichtend. Auf der Brennerautobahn und im Stadtgebiet Bozen hingegen muss man – unabhängig der Witterung – zwischen 15. November und 15. April mit Winterreifen fahren. Verstöße gegen die angeordnete Winterreifenpflicht werden innerorts mit Strafen bis 168 Euro, außerorts sogar bis zu 335 Euro geahndet.
 
* Deutschland: "Auf deutschen Straßen gilt eine situative, witterungsabhängige Winterreifenpflicht", weiß die Expertin. Bei Missachtung drohen 40 Euro Strafe. Behindert man den Verkehr infolge falscher Bereifung bei winterlichen Verhältnissen, beträgt die Strafe 80 Euro. Alle neuen, seit 1. Jänner 2018 hergestellten, Winterreifen müssen das "Alpine"-Symbol aufweisen, damit sie als wintertauglich gelten. Übergangsweise erfüllen aber bereits hergestellte Reifen mit M+S-Kennzeichnung noch die Winterreifenpflicht (bis 30. September 2024).
 
* Tschechien: "Dort gilt zwischen 1. November und 31. März eine allgemeine Winterreifenpflicht. Bei Schnee, Eis und Matsch sowie bei Temperaturen unter vier Grad müssen generell Winterreifen montiert sein", informiert die ÖAMTC-Expertin. "Bei Verstoß ist mit Strafen bis 92 Euro zu rechnen." Die Verwendung von Schneeketten ist nur auf schneebedeckten Straßen zulässig. Sind sie verpflichtend zu verwenden, wird das durch entsprechende Schilder angeordnet.
 
* Slowakei: In der Slowakei gilt eine situative Winterreifenpflicht. Auch hier sind Schneeketten nur erlaubt, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind. Strafen betragen mindestens 60 Euro.
 
* Slowenien: "Hier ist die Nutzung von Winterreifen von 15. November bis 15. März vorgeschrieben – bei winterlichen Straßenbedingungen jedoch auch außerhalb dieses Zeitraumes", weiß ÖAMTC-Expertin Kosnar. Wer dann ohne Winterausrüstung unterwegs ist, muss mit einer Strafe in Höhe von 120 Euro rechnen. Sommerreifen dürfen in Kombination mit Schneeketten verwendet werden, sofern die Reifen eine Mindestprofiltiefe von 3 mm aufweisen.
 
* Schweiz: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Behindert man aber auf verschneiten Straßen den Verkehr mit ungeeigneter Bereifung, drohen Geldstrafen (rund 92 Euro). Bei entsprechender Beschilderung sind Schneeketten Pflicht.
 

Winterurlaub leicht gemacht mit Länder-Info und Reise-Checkliste

Der Mobilitätsclub unterstützt die Vorbereitung des Winterurlaubs mit hilfreichen Online-Infos und -Tools. So findet man Infos zur vorgeschriebenen Winterausrüstung verschiedener Länder in der ÖAMTC Länder-Info unter www.oeamtc.at/laenderinfo. Und die bereits vorbereitete Reise-Checkliste "Winterurlaub" enthält alle wichtigen Dinge, die ins Auto gehören und kann individuell angepasst werden: www.oeamtc.at/reisecheckliste.

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